Kostenerstattung

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Eine Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel von einer privaten Krankenversicherung, sowie  einer privaten Zusatzversicherung für Kassenpatienten, die Heilpraktikerleistungen abdeckt.

Privat versichert

Bei privat versicherten Patienten übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten für Heilpraktiker je nach abgeschlossenen Tarif bis zu 100 Prozent. 

Bitte beachten Sie, dass der erstattungsfähige Maximalbetrag, den die privaten Versicherer z.B. mit 41,00 Euro für homöopathische Behandlung ansetzen, nicht in Übereinstimmung zu bringen ist mit dem tatsächlichen Behandlungsaufwand. Daher kann sich für Sie eine Selbstbeteiligung bei der Kostenübernahme ergeben.

Gesetzlich versichert

Bei gesetzlich versicherten Patienten werden die Behandlungskosten beim Heilpraktiker nicht erstattet. 

Es besteht die Möglichkeit die Behandlungskosten durch eine private Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen abdeckt, erstattet zu bekommen. Diese kann ergänzend zu einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Tarife der einzelnen Anbieter variieren wegen unterschiedlichen Erstattungssummen pro Jahr und Leistungsumfang.

Wenn Sie als gesetzlich krankenversicherter Patient eine Privatpraxis konsultieren, ist eine private Zusatzversicherung für Heilpraktiker eine gute Option. Speziell für Kinder sind diese Versicherungen günstig.

Sollten Sie Fragen zur Finanzierung oder Fragen zu Versicherungen haben, können Sie sich gerne an mich wenden.